# 10 teure Fehler in der Steuererklärung 

- **Rubrik:** finance

Neustadt a. d. W. (ots) -

 Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer 
Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte 
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn 
teuersten Steuer-Fehler.

 Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen

 Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, 
die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den 
Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für 
seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen 
können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren
Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt.

 Der einfachste Weg aus dem Chaos: Sammeln Sie alle Quittungen und 
Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem 
Schuhkarton. Sitzen Sie an Ihrer Steuererklärung, können Sie die 
Nachweise sortieren und den richtigen Ausgaben zuordnen - nämlich 
Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen - 
und dann an der richtigen Stelle in den Formularen der 
Steuererklärung eintragen.

 Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente 
vergessen

 Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer 
absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter 
eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten 
ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente 
zurückschicken. Seit 2005 vereinfacht das sogenannte 
Dauerzulagenverfahren diesen Prozess: Die Einwilligung muss nur ein 
einziges Mal ausgefüllt und zurückgeschickt werden, dann werden alle 
steuerlichen Vorteile sowie Zulagen vom Staat jedes Jahr automatisch 
für Sie gutgeschrieben.

 Wichtig ist das Ganze deshalb, weil die Versicherung erst mit 
Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und
erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als 
absetzbar anerkennen - egal, ob und was Sie selbst in Ihrer 
Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.

 Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen

 Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: 
Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen 
sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen - 
entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe 
Dienstleistung. Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie
die Kosten nicht bar bezahlen, sondern überweisen. Nur mit Rechnung 
und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf 
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen.

 Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung 
vergessen

 Sie sind Mieter oder Eigentümer? Dann können Sie Handwerkerkosten 
und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in Ihrer 
Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Dazu gehören z.B. die 
Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber 
auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder, dem Aufzug oder der
Heizung. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien- bzw. Hochhaus 
wohnen, kann da einiges zusammenkommen.

 Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten finden Sie in der 
Regel in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie
"Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG". Denn die einzelnen 
Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister sind gesetzlich dazu 
verpflichtet, Ihren Mietern eine Auflistung aller 
Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen während 
eines Jahres zur Verfügung zu stellen.

 Steuerfehler Nummer 5: Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben

 Das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), prüft zur 
Zeit die Frage, ob bei außergewöhnlichen Belastungen künftig die 
Regel zur zumutbaren Eigenbelastung fällt. Bislang gilt: Nur die 
Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über Ihrer 
eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, können Sie absetzen. Wie 
hoch die Grenze für jeden Einzelnen ausfällt, richtet sich momentan 
vor allem nach dem Einkommen: Je mehr Sie verdienen, desto mehr 
Ausgaben gelten derzeit als zumutbar. Viele sammeln deshalb erst gar 
keine Nachweise für die Brille oder die Zahn-OP, weil sie denken, 
dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze 
kommen.

 Unser Tipp: Während das BFH-Verfahren läuft, tragen Sie jeden Cent
Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung ein mit 
Hinweis auf das laufende BFH-Verfahren (Aktenzeichen: VI R 33/13 vom 
02. September 2015). Sollte Ihr Finanzamt Ihre außergewöhnlichen 
Belastungen nicht berücksichtigen, legen Sie Einspruch gegen den 
entsprechenden Steuerbescheid ein und beantragen Sie das Ruhen des 
Verfahrens. Werden die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich 
kippen, sichern Sie sich damit größere Steuervorteile. Denn dann 
werden Ihnen die vollen Kosten für z.B. das Zahnimplantat oder die 
Brille nachträglich anerkannt.

 Steuerfehler Nummer 6: Einträge vertauschen

 Sie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber 
nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der 
Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei 
den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert 
Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend 
gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht 
in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, 
bleibt einfach aus.

 Steuerfehler Nummer 7: Mietvertrag mit Angehörigen nicht 
wasserdicht gestalten

 Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter 
bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann - 
trotz geringerer Miete - seine Kosten für das Objekt voll absetzen. 
Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die 
monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen 
Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens, die 
Handhabung des Mietvertrags hält einem Fremdvergleich stand. Das 
bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie 
wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche 
Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Sind derlei Bedingungen 
nicht erfüllt, kann das Finanzamt den Steuervorteil für den Vermieter
aberkennen.

 Steuerfehler Nummer 8: Fristen verstreichen lassen

 Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid - und Sie sind 
froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen 
eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen errechnet?
Statt innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Einspruch 
einzulegen, unternehmen die meisten in solchen Fällen nichts. Das 
könnte allerdings ein teurer Fehler sein, schließlich sollten Sie 
prüfen, weshalb das Ergebnis im Steuerbescheid von Ihren Berechnungen
abweicht. Nehmen Sie den Bescheid genauer unter die Lupe oder 
engagieren Sie einen Profi, der nachträglich für Sie gegenüber dem 
Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt.

 Steuerfehler Nummer 9: Bankverbindung falsch angeben

 Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die 
neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim 
Finanzamt ist noch die Konto-Nummer Ihres Ex-Gatten hinterlegt? Oder 
es hat sich ganz einfach ein Zahlendreher in Ihre BIC- bzw. IBAN- 
Angaben eingeschlichen? Dann werden Sie Ihre Steuerrückerstattung 
verspätet oder gar nicht erhalten. Prüfen Sie deshalb genau Ihre 
Angaben zu Ihrer Bank- und Kontoverbindung.

 Steuerfehler Nummer 10: Steuererklärung nicht machen

 Eine Steuererklärung lohnt sich - und wer keine macht, verschenkt 
sein Geld. Wie das Statistische Bundesamt im März 2016 mitteilte, 
erhielten im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Steuerbürger eine 
Steuerrückerstattung, nämlich durchschnittlich 875 Euro. Im Vergleich
dazu mussten mehr als 1,5 Millionen Deutsche an den Staat nachzahlen,
im Schnitt 954 Euro. Mitglieder der VLH können sich über mehr als 
1.000 Euro Rückerstattung im Durchschnitt freuen.

 Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai 
abgeben. Wer einen Steuerprofi - Steuerberater oder 
Lohnsteuerhilfeverein - beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die 
Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.

 Über die VLH

 Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) 
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen 
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem 
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei 
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von 
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen 
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

Original: http://www.presseportal.de/pm/69585/3328542

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/10-teure-fehler-in-der-steuererklaerung
