# Am 8. März ist Weltfrauentag / Clever riestern in der Elternzeit / So einfach werden aus 60 Euro mindestens 475! 

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Frankfurt (ots) - Frischgebackene Mütter aufgepasst: Zwischen Windeln, Stillen 
und Schlafmangel denken die Wenigsten an ihre Altersvorsorge. Dabei kann man 
beim Riestern gerade jetzt ordentlich vom Staat profitieren.

Das Kind ist da, die Freude groß! Finanziell kann es in der Elternzeit 
allerdings enger werden, denn das staatliche Elterngeld entspricht nicht dem 
gewohnten Gehalt. Laufende Verträge zur eigenen Altersabsicherung erscheinen da 
manchem als ungeliebte finanzielle Verpflichtungen. Dabei ist das für Frauen 
besonders wichtig. Denn gerade sie sind häufig von Altersarmut betroffenen. 
Speziell in der Erziehungszeit bietet die Riester-Rente hier einen besonders 
lukrativen Clou! Was es damit auf sich hat, erklären die Finanzexperten der 
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Wie war das mit dem Riester-Sparen?

Wer die volle Förderung vom Staat möchte, zahlt jährlich mindestens einen 
Eigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts in den Riester-Vertrag 
ein. Wer weniger investiert, erhält die dementsprechend anteilige Förderung. Der
sogenannte Sockelbeitrag für Förderberechtigte mit keinem oder nur sehr 
niedrigem Gehalt liegt bei jährlich 60 Euro. So viel muss man also mindestens 
einzahlen, um einen Zuschuss zu erhalten. Ist die nötige Eigenleistung erbracht,
gibt es pro Jahr eine Grundzulage von 175 Euro und für jedes nach 2008 geborene 
Kind noch mal eine Kinderzulage von 300 Euro obendrauf. Diese gilt ab dem Jahr, 
in dem das Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld 
- also in der Regel mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

Besonderheiten beim Riestern in der Elternzeit

"Wollen Mütter auch in der Erziehungszeit die vollen Zulagen erhalten, müssen 
sie trotz des nun wegfallenden Gehalts zunächst die vier Prozent ihres 
vorjährigen Lohns einzahlen. Ab dem zweiten Jahr sieht die Sache anders aus", so
die Vermögensberater der DVAG. "Das erhaltene Elterngeld spielt bei der 
Berechnung des Eigenbetrages keine Rolle - sparende Mütter müssen nun nur noch 
den Sockelbeitrag von 60 Euro, sprich fünf Euro monatlich, leisten, um die volle
Grundzulage plus die volle Kinderzulage zu erhalten.

Wenn es zurück ins Berufsleben geht, dreht sich der Spieß um. Im ersten Jahr 
reicht noch einmal der Mindestbetrag von 60 Euro, obwohl nun wieder Gehalt 
gezahlt wird", veranschaulichen die DVAG-Profis.

So geht's noch leichter

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein! Eltern sollten sich am besten den Rat 
eines Profis einholen. Dieser bewahrt den Überblick und berücksichtigt dabei vor
allem auch die individuelle Situation. So kann man die wertvolle Zeit mit den 
Kleinen in vollen Zügen genießen.

In Kürze: 5 Tipps zum Riestern während der Elternzeit

 - Dauerzulagenantrag: Wer den Eigenbeitrag reduziert, muss den 
 Dauerzulagenantrag selbstständig ändern - das ist bis zu zwei 
 Jahre rückwirkend möglich.
 - Kind melden: Um die Kinderzulage zu erhalten, muss man den 
 Vertragspartner über die Geburt aktiv informieren.
 - Sockelbeitrag nutzen: Wer knapp bei Kasse ist, sollte ab dem 
 zweiten Jahr Elternzeit die Einzahlungshöhe reduzieren und kann 
 dank Sockelbeitrag trotzdem die vollen Zulagen erhalten.
 - Steuerliche Vorteile: Im Hinblick auf steuerliche Vorteile kann 
 es durchaus lukrativ sein, bewusst den geförderten Maximalbetrag
 von 2.100 Euro im Jahr, also 175 Euro monatlich, einzuzahlen. 
 Voraussetzung: Verheiratet mit gemeinsamer Veranlagung.
 - Verlängerung: Kommt während der 36-monatigen Elternzeit ein 
 weiteres Kind, verlängert sich auch der Anspruch auf die 
 spezielle Sockelbeitrags-Förderung.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche 
Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen, 
Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige 
Finanzberatung. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie 
unter www.dvag.de

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