# Bundesapothekerkammer begrüßt neues Cannabisgesetz 

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Berlin (ots) -

 Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit 
medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. "In 
ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen 
uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und 
medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt 
wird", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. 
"In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in 
kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. 
Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger 
Genehmigung auch erstatten."

 Das "Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer 
Vorschriften" wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag 
verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger 
in Kraft.

 Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu 
Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell 
verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes 
Cannabis. Kiefer: "Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und 
Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen 
Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre." Aus
Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken 
sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken 
verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine 
Assoziation mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und 
Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht.

 Weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de

Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, 
u.sellerberg@abda.de

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/bundesapothekerkammer-begruesst-neues-cannabisgesetz
