# E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden 

- **Rubrik:** politics

Berlin (ots) -

 Vom Blutdrucksenker bis zum Magensäureblocker, vom Rheumamittel 
bis zum Antidiabetikum: Die mehr als 18.000 Rabattverträge der 
Krankenkassen können jeden Medikationsplan von Millionen chronisch 
kranken Patienten untauglich machen, wenn der Apotheker nicht von 
Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird. Der Grund: Das vom 
Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein 
preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders heißt,
auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Allein im Jahr 2014 wurden fast
350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben. Dazu kommt: 
Die Selbstmedikation - fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr 
als 500 Millionen Packungen pro Jahr - kennt nur der Apotheker, bei 
dem der Patient sein Rezept einlöst, aber eben auch rezeptfrei 
"bedient" wird. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher 
Apothekerverbände im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum 
E-Health-Gesetz aufmerksam.

 "Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu 
überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt
wird", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Ein Wahlrecht des 
Patienten erhöht seine Motivation mitzumachen und damit auch den 
Erfolg des Projekts." Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten, 
die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen (Polymedikation),
eine Stammapotheke haben. "In der Stammapotheke weiß man, was der 
Patient wirklich bekommt - ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies 
Präparat. Dieser Vorteil ist unschlagbar für jeden Medikationsplan." 
Das bloße Aktualisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein 
Ersatz dafür, so Schmidt. Jeder vierte Bundesbürger nehme schließlich
drei oder mehr Medikamente dauerhaft ein. Schmidt: "Ein echter 
Medikationsplan muss gut lesbar, leicht verständlich, vollständig und
aktuell sein. Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die 
ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen 
echten Nutzen erwarten. Das muss die Politik leisten."

 Mehr Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original: http://www.presseportal.de/pm/7002/3187376

---
Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/e-health-gesetz-medikationsplan-ohne-apotheker-kann-durch-18-000
