# E-Mobilität: Steuerentlastung für Diensträder - Neuregelung für Mehrzahl der Nutzer nicht relevant - JobRad fordert Nachbesserung 

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Freiburg (ots) -

 Am Donnerstag, 8. November, hat der Bundestag eine Neuregelung der
Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die Dienstfahrräder und 
-E-Bikes steuerlich besserstellen soll. Die vom Bundestag 
verabschiedete Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass 
Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private 
Nutzung eines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 
überlassenen Dienstrads entsteht, ab dem 1. Januar kommenden Jahres 
nicht mehr versteuern müssen. "Wir freuen uns sehr, dass es das 
Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer 
Gesetzgebung geschafft hat", kommentiert JobRad-Geschäftsführer 
Holger Tumat. "Für uns ist dies ein klares Zeichen für den 
eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und -E-Bikes künftig 
steuerlich weiter zu entlasten."

 Neuregelung für Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer nicht relevant

 De facto wird aber nur ein sehr kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer 
von der Gesetzesänderung profitieren. In vorliegender Form greift die
Neuregelung nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den
Mitarbeiter überlassene Dienstrad "zusätzlich zum ohnehin 
geschuldeten Arbeitslohn" übernimmt (§ 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz
- EStG - neue Fassung).

 Für fast alle der deutschlandweit mehr als 250.000 
Dienstrad-Nutzer bleibt es demnach bei der bekannten Versteuerung 
nach der sogenannten 1 %-Regel. "Wir bedauern sehr, dass der aktuelle
Gesetzentwurf die meisten Angestellten, die ein Dienstrad nutzen, von
der Steuerbefreiung ausschließt", so Tumat. "Dies würde auch eine 
Schlechterstellung von Dienstfahrrädern und -E-Bikes gegenüber 
Elektroautos bedeuten, die laut Neuregelung ab 2019 nur noch mit 0,5 
Prozent versteuert werden müssen. Dass ein SUV mit Alibi-Hybrid 
steuerlich entlastet wird, Fahrräder und Pedelecs aber nicht - das 
kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein."

 "0,5 %-Regel" auch für Fahrräder und E-Bikes

 JobRad setzt nun auf die Beurteilung der Sachlage durch den 
Bundesrat, der dem Gesetzentwurf Ende November noch zustimmen muss. 
Holger Tumat: "Eine tatsächliche steuerliche Entlastung findet nur 
dann statt, wenn der nach wie vor für die überwiegende Anzahl der 
Dienstrad-Nutzer gültige Steuererlass von 2012 geändert wird. Bei 
Finanzierung aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn muss auch für 
Fahrräder und E-Bikes die "0,5 %-Regel" gelten. Alles andere wäre 
Symbolpolitik."

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/e-mobilitaet-steuerentlastung-fuer-dienstraeder-neuregelung-fuer-mehrzahl-der
