# Gerechter Eigenbedarf für unterhaltspflichtige Mütter und Väter - Was sich endlich ändern muss 

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Nürnberg (ots) -

 Es stößt bei Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf großes 
Unverständnis, wenn die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten 
regelmäßig steigen, der notwendige Eigenbedarf - "Selbstbehalt" - der
Verpflichteten jedoch über fünf Jahre festgeschrieben wird. "Wir 
fordern, die Kluft zwischen dem ständig wachsenden Kindesunterhalt 
und dem stagnierenden Selbstbehalt muss abgebaut werde. Den 
Unterhaltszahlern/innen muss so viel bleiben, dass sie ihren 
Lebensbedarf angemessen decken und den Kontakt zu den Kindern 
angemessen aufrechterhalten können", stellt der ISUV-Vorsitzende 
Rechtsanwalt Klaus Zimmer klar.

 ISUV-Forderung: Mindestpauschale mindestens Mindestlohn 

 Der Selbstbehalt muss eine Mindestpauschale sein, die nicht 
unterschritten werden darf. Bei Erwerbstätigen sollte der 
Selbstbehalt zumindest 1300 EUR, bei Nichterwerbstätigen 1050 EUR 
betragen. Einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen muss am 
Monatsende mindestens der Mindestlohn bleiben. Dies sind netto 1300 
EURO. 

 Die Pauschale ist nach oben offen, sie sollte sich an den 
angemessenen individuellen Lebensverhältnissen orientieren. Der 
Selbstbehalt muss so hoch sein, dass ein individueller finanzieller 
Gestaltungsspielraum möglich ist. Es muss möglich sein, z. B. mit den
Kindern ins Kino zu gehen, es muss Geld zu Verfügung sein für 
kulturelle Impulse sowie Freizeitgestaltung mit den Kindern. Bei 
atypischen Lebenssituationen muss ein zusätzlicher Bedarf anerkannt 
werden.

 ISUV-Forderung: Anspruch auf angemessene Wohnung - Gleichstellung 
mit Hartz IV-Beziehern 

 Ein Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. 
Eine Person kann danach 40 Quadratmeter beanspruchen, für zwei 
Personen sind dies zwei Zimmer mit 60 Quadratmeter, für drei Personen
drei Zimmer mit bis zu 80 Quadratmeter. Bezahlt werden ebenso die 
anfallenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Umzugskosten, Mietkaution.
Im Selbstbehalt sind 380 EURO für Wohnkosten vorgesehen. Die 
Wohnkosten variieren von Region zu Region sehr stark. Daher sind bei 
der Festlegung des Selbstbehaltes immer die regionalen Wohnkosten zu 
prüfen und transparent zu machen. "Unterhaltspflichtige Mütter und 
Väter haben zumindest den Anspruch auf eben so viel Wohnraum wie 
Hartz IV-Bezieher. Schließlich erarbeiten sie die Grundsicherung für 
sich und die Kinder", fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

 ISUV-Forderung: Umgangskosten berücksichtigen 

 Der Kontakt, der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern nach 
Trennung und Scheidung dient dem Kindeswohl. Der Umgang darf nicht an
den Kosten scheitern. Umgangskosten müssen beim Selbstbehalt 
berücksichtigt werden, bzw. steuerlich geltend gemacht werden können.
Beim Selbstbehalt Ist der Mehrbedarf, der durch den Umgang entsteht, 
mit zu berücksichtigen.

 ISUV-Forderung: Arbeit muss sich lohnen - Lohnabstandsgebot! 

 ISUV fordert die strikte Einhaltung des Lohnabstandsgebots. Das 
Lohnabstandsgebot sollte ein "Erwerbsanreiz" sein und entsprechend 
transparent gemacht werden. Der Erwerbsanreiz sollte auf 300 EUR im 
Monat angehoben werden. Der "Erwerbsanreiz" ist nach unseren 
Erfahrungen eine ganz wichtige Größe bei Unterhaltszahlerinnen und 
Unterhaltszahlern, er sollte deswegen vom Gesetzgeber transparent 
gemacht werden.

 ISUV-Forderung: Politik bestimmt Selbstbehalt 

 Der Selbstbehalt ist eine soziale Standortbestimmung wie 
Regelsätze und Mindestlohn. Daher sollte der Selbstbehalt nicht durch
Gerichte, sondern vom Gesetzgeber festgelegt werden. Die Bestimmung 
des Selbstbehaltes darf nicht hinter verschlossenen Türen, sondern 
muss transparent in öffentlicher Debatte erfolgen. Es handelt sich um
eine eminent politische Frage, bei der es um Lebenschancen von 
Millionen von Kindern und Erwachsenen geht. Derartige legislative 
Fragen entscheiden in einer Demokratie politische Mehrheiten, die 
entsprechend legitimiert sind.

 ISUV-Forderung: Kinderbonus für alle! 

 Wo bleibt die schon mehrfach angekündigte Entlastung für 
Unterhaltspflichtige, Getrenntlebende und Geschiedene, neue 
Lebensformen? Es ist ungerecht Unterhaltspflichtige wie Ledige ohne 
Kinder zu besteuern. Es ist ungerecht, Familien mit Kindern bei 
Trennung und Scheidung steuerlich schlechter zu stellen, obwohl sie 
gerade nach der Trennung mehr Kosten haben. Sie werden wie Ledige 
besteuert, d. h. Kindesunterhalt wird, bevor er überwiesen wird, 
besteuert. 

 ISUV fordert einen Kinderbonus für beide Elternteile und für jedes
Kind, unabhängig ob die Eltern verheiratet, nicht verheiratet oder 
geschieden sind. Der Kinderbonus hat im Vergleich zu einer 
Steuerklasse den Vorteil, dass er flexibel gehandhabt werden kann und
weniger bürokratischen Aufwand erfordert. So kann beispielsweise nach
der Trennung der Bonus jedes Elternteils nahtlos weiterbestehen. 
Ebenso kann der Kinderbonus zwischen den Eltern je nach 
Betreuungsanteil geteilt werden.

 ISUV-Forderung: Mehr Respekt für unterhaltspflichtige Mütter und 
Väter! 

 Wir fordern mehr Einfühlungsvermögen und mehr Respekt gegenüber 
Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern. Sie werden öffentlich in
den Medien und bei manchen Parteien nur als "Rabenväter", 
"Unterhaltsflüchtlinge", denen man den Führerschein entziehen muss. 
Wir wissen von unseren Mitgliedern: Es handelt sich um Mütter und 
Väter, die es für selbstverständlich halten, dass sie für sich selbst
verantwortlich sind. Sie strengen sich an, dass sie berufstätig 
bleiben. Sie jammern nicht herum, dass sie zu wenig Geld überwiesen 
bekommen. Vielmehr verhalten sie sich eigenverantwortlich. Sie zahlen
die Ausbildung ihrer Kinder, die Sozialbeiträge, ihren Anwalt. "Die 
Politik ist endlich gefordert, unterhaltspflichtige Mütter und Väter 
gerecht zu besteuern und einen angemessenen Selbstbehalt 
festzulegen", fordert ISUV-Vorsitzender Klaus Zimmer.

 ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren 

 Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche 
Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, 
Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen 
betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als 
gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 
0911/55 04 78, - info@isuv.de 
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de 
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell

Original: https://www.presseportal.de/pm/126040/4178360

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/gerechter-eigenbedarf-fuer-unterhaltspflichtige-muetter-und-vaeter-was-sich
