# Kinderwunschbehandlung: Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen 

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Neustadt a. d. W. (ots) -

 Ob IUI, IVF oder ICSI, es gibt viele Methoden der künstlichen 
Befruchtung - doch alle sind teuer. Immerhin haben der Bund und neun 
Bundesländer ihre Bezuschussung erhöht. Und immerhin lassen sich 
bestimmte Kosten der Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen. 
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit 
den aktuellen Daten im Überblick.

 Mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren haben 
laut Bundesfamilienministerium einen unerfüllten Kinderwunsch 
(Pressemitteilung vom 18. September 2019). Nahezu jedes zehnte Paar 
ist demzufolge auf reproduktionsmedizinische Unterstützung 
angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Folgendes sind dabei die 
gängigsten Methoden:

 - Die Insemination (IUI) steht für die Samenübertragung direkt in 
 die Gebärmutter. Kostenpunkt: ab 100 Euro zuzüglich Kosten für 
 Medikamente.
 - Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung im 
 Reagenzglas. Kostenpunkt: rund 1.500 Euro inklusive Medikamente.
 - Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird das
 Spermium des Mannes direkt in das Zytoplasma einer Eizelle 
 eingespritzt. Kostenpunkt: rund 1.800 Euro inklusive 
 Medikamente.

 Staatliche Zuschüsse für vier statt nur drei Behandlungszyklen

 Der Bund und neun Bundesländer gewähren Ehepaaren, die sich zur 
Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der 
In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen 
Spermieninjektion (ICSI) unterziehen, ab sofort im ersten bis vierten
Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss - zuvor waren es 
lediglich drei Behandlungszyklen, die bezuschusst wurden.

 Bis zu 50 Prozent der Kosten, die ein Paar abzüglich des 
Krankenkassenanteils selbst zahlen muss, werden laut 
Bundesfamilienministerium bezuschusst. Dadurch kann sich der 
Eigenanteil auf bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten reduzieren.

 Den vierten Versuch mussten betroffene Paare als Mitglieder der 
gesetzlichen Krankenkassen bislang komplett selbst zahlen. Ab sofort 
werden ihnen bis zu 50 Prozent ihrer Kosten bezuschusst.

 Auch Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten in den sich 
beteiligenden Bundesländern höhere staatliche Zuschüsse, nämlich bis 
zu 12,5 Prozent für die erste und dritte Behandlung und bis zu 25 
Prozent für die vierte Behandlung.

 An der Initiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter 
Kinderlosigkeit" beteiligen sich die Bundesländer Berlin, 
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg. Weitere 
Informationen finden Sie unter 
www.informationsportal-kinderwunsch.de.

 Diese Kosten bei Kinderwunschbehandlung lassen sich absetzen

 Egal ob IUI, IVF oder ICSI: Wer einen Teil der Kosten zur 
künstlichen Befruchtung selbst tragen muss, kann die Ausgaben in 
seiner Steuererklärung angeben. Sie gelten als außergewöhnliche 
Belastung, da die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Steuerrecht
zu den Krankheitskosten zählen. Alle Kosten rund um die 
Kinderwunschbehandlung - dazu zählen die Behandlung selbst, Kosten 
für Medikamente sowie die Fahrten zum Frauenarzt oder dem 
Kinderwunschzentrum - können von der Steuer abgesetzt werden.

 Auch unverheiratete Paare können Kosten ihrer 
Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzen, 
nämlich die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Das hat der 
Bundesfinanzhof 2007 entschieden. Wichtig ist, dass die 
Behandlungsmethode mit den Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte in
Einklang steht. Der behandelnde Arzt muss demnach davon überzeugt 
sein, dass das Paar in einer "festgefügten Partnerschaft" lebt und 
der Mann die Vaterschaft anerkennen wird. Es darf nur der Samen des 
Partners verwendet werden.

 Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 sind Aufwendungen 
einer unfruchtbaren Frau für eine IVF auch dann als außergewöhnliche 
Belastung absetzbar, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen 
Partnerschaft lebt. Begründung: Die "Empfängnisunfähigkeit einer Frau
ist - unabhängig von Ihrem Familienstand - eine Krankheit" und 
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Zu diesen gehören, neben 
Kosten für Medikamente, Durchführung der IVF in einer Klinik und 
eventuelle Fahrten, auch Aufwendungen für die Bereitstellung und 
Aufbereitung der Spendersamen (Aktenzeichen VI R 47/15).

 Über die VLH

 Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) 
erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft 
den Steuerbescheid und einiges mehr.

 Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH 
stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: 
Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind 
zwei von der VLH.

 Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die 
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen 
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/kinderwunschbehandlung-mehr-zuschuesse-vom-staat-und-welche-kosten-sich
