# Leafly.de: 1 Jahr Cannabis auf Rezept - Die große Bilanz 

- **Rubrik:** politics

Berlin (ots) -

 Am 10. März wird das sogenannte Cannabisgesetz ein Jahr alt. 
Leafly.de, Deutschlands großes Wissensportal für Cannabis als 
Medizin, zieht Bilanz und lässt sowohl Politik wie auch Krankenkassen
und weitere Akteure aus dem Gesundheitsbetrieb zu Wort kommen. 
Baustellen gibt es reichlich: Von hohen Ablehnungszahlen und 
ebensolchen Preisen bis zu Lieferschwierigkeiten und verunsicherten 
Ärzten. Aber es gibt auch Erfolge: Geschätzt 13.000 Schwerkranke 
haben dank des neuen Gesetzes eine Kostenerstattung für die 
Behandlung mit Cannabis erhalten.

 Seit dem 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten, mit Ausnahme 
von Zahn- und Tierärzten, in Deutschland erlaubt, Cannabis auf Rezept
zu verschreiben. Das sogenannte 'Cannabisgesetz' soll schwerkranken 
Patienten helfen. Demnach müssen die gesetzlichen Krankenkassen für 
die Behandlungskosten aufkommen - doch wie sieht die Praxis aus?

 "Im Schnitt werden 61 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme 
genehmigt - insgesamt wurden 13.593 Anträge gestellt. Damit ist die 
Genehmigungsquote im Vergleich zum letzten Sommer gestiegen, damals 
wurden weniger als 50 Prozent der gestellten Anträge genehmigt. Da 
der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) solche Daten nicht 
erhebt, kann hier kein Vergleich gezogen werden - die Privatpatienten
erhöhen die Zahl der eingegangenen Anträge entsprechend", erklärt 
Sandrina Kömm-Benson, Chefredakteurin von Leafly.de.

 Gründe für die Ablehnung liegen häufig im Formalen: 
"Unvollständige sowie nicht ausreichend begründete Anträge auf 
Kostenübernahme sind die häufigsten Gründe für negative 
Prüfergebnisse des Medizinischer Dienst der Krankenversicherung 
(MDK)", so eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse. Bei der AOK 
wurden in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes rund 15
Prozent der Anträge auf Kostenübernahme aus formalen Gründen 
abgelehnt. In vielen Fällen wird abgelehnt, weil die 'medizinisch 
begründete und nachvollziehbare Einschätzung des Arztes' fehlt, so 
die AOK. Klar wehren sich die Krankenkassen gegen den Vorwurf, sie 
würden willkürlich entscheiden oder seien zu restriktiv in ihren 
Ablehnungen.

 Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit rund 13.000 
Cannabispatienten in Deutschland eine Kostenübernahme für ihre 
Medikamente erhalten. Marktinsider der Pharmaindustrie sprechen 
aktuell von etwa 33.000 bis 35.000 Patienten, die Cannabis als 
Medizin erhalten könnten. Vor März 2017 gab es knapp 1.000 Patienten 
in Deutschland, die Medizinalhanf mit einer Ausnahmegenehmigung 
verwenden durften. Der Bedarf an Cannabisblüten wurde von der 
Bundesregierung von Anfang an als deutlich zu niedrig angesetzt.

 So ist auch zu erklären, wie die Lieferengpässe bei den 
Cannabisblüten zustande kamen und kommen. Deutschland importiert 
aktuell 700 Kilogramm Cannabisblüten aus den Niederlanden. Weitere 
Blüten kommen aus Kanada. Doch die gelieferten Mengen reichen bei 
weitem nicht aus den Bedarf zu decken.

 Auch die für 2019 geplante Ernte in Deutschland, die durch die 
Cannabisagentur ausgeschrieben wurde, ist in weitere Ferne gerückt. 
Rund 1,5 Tonnen wurden ausgeschrieben, gebraucht wird aber in etwa 
das Dreifache. Zudem befindet sich das Ausschreibungsverfahren 
derzeit noch im Anhörungsstatus am OLG Düsseldorf. Ein neuer 
Anhörungstermin ist für Ende März 2018 angesetzt. Wann also die 
Bewerber ihre Betriebe bauen und/oder in Betrieb nehmen können, 
bleibt abzuwarten. Ob so die Ernte von heimischen Medizinalhanf zu 
2019 garantiert werden kann, ist mehr als fraglich. Engpässe sind 
programmiert. Hier muss nun im Interesse der Patienten schnellstens 
nachgesteuert und eine Entscheidung getroffen werden.

 Laut einer Umfrage unter Medizinern vom Oktober 2017 wurden am 
häufigsten die Fertigarzneimittel Sativex (vor allem bei 
Multiple-Sklerose-Patienten eingesetzt) und Canemes (bei erwachsenen 
Krebspatienten gegen Übelkeit und Erbrechen) verordnet. Auf diese 
beiden Medikamente entfielen 51 Prozent der Verschreibungen. Am 
zweithäufigsten wurden cannabishaltige Zubereitungen mit dem 
Wirkstoff Dronabinol verschrieben. Dagegen wurden unverarbeitete 
Cannabisblüten am wenigsten verschrieben, knapp 1.000-mal.

 Mediziner bestätigen diese Zahlen nicht unbedingt. "Seit der 
Gesetzesänderung konnte ich einen starken Anstieg der Patientenzahlen
feststellen. In meine Sprechstunden kamen etwa gleichviel Privat- wie
Kassenpatienten. Die am häufigsten verordneten Medikationen waren bei
mir Cannabisblüten und Dronabinol und dies in der ungefähr gleichen 
Menge. Chronische Schmerzpatienten stellen sich am häufigsten bei mir
vor. Ich persönlich sehe Cannabis als Medizin als eine oft 
ausgesprochen sinnvolle Sache an. Die Gesetzesänderung ist dabei sehr
hilfreich. Neben allen mittlerweile sichtbaren Fehlern und 
Unzulänglichkeiten des Gesetzes, die behoben werden müssen und 
werden, ist dies wahrscheinlich der Beginn einer neuen Ära. Und dafür
bin ich sehr dankbar", so Dr. med. Christian Kessler, Oberarzt 
Forschungskoordination und Projektmanagement der Abteilung 
Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin.

 Die Bundesregierung jedenfalls zeigt sich zufrieden mit dem 
Cannabisgesetz. Stephan Pilsinger (CSU), Humanmediziner und neuer 
Gesundheitsexperte der Union im Bundestag, erklärt gegenüber 
Leafly.de: "Mit dem Cannabisgesetz haben wir einen sehr wichtigen 
Schritt in der Versorgung Schwerstkranker gemacht. Für viele 
Betroffene bedeutet dies eine Entlastung".

 Im Gegensatz hierzu fällt die Bilanz der Opposition anders aus: 
Grüne und Linke finden die hohen Ablehnungszahlen der Krankenkassen 
ärgerlich. Die Ärztin und drogenpolitische Sprecherin der Grünen im 
Bundestag, Dr. Kirsten Kappert-Gonther: "Mir leuchtet nach wie vor 
nicht ein, warum der MDK eine ärztliche Verordnung erneut überprüfen 
muss. Im Einzelfall kann sich das mal anders darstellen. Generell 
muss gelten: Verordnet ist verordnet und muss in der Regel nicht 
erneut überprüft werden".

 Die Krankenkassen befürworten offiziell das Cannabisgesetz, 
jedenfalls für einzelne Patienten. Allerdings kritisiert etwa die 
AOK, dass das "Gesetz an vielen Stellen unscharf bleibt. (...) 
Ungewiss bleibt beispielsweise, welche Diagnose oder Krankheitsbilder
als schwerwiegend im Sinne der Regelung einzustufen sind".

 Der GKV-Spitzenverband hofft auf aussagestarke Ergebnisse der 
Begleitstudie. Sprecherin Janka Hegemeister fasst zusammen: "Auf 
Basis dieser wissenschaftlichen Analyse wird sich in einigen Jahren 
zeigen müssen, ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum 
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört". Doch 
mit diesen Ergebnissen ist nicht vor Ende 2022 zu rechnen.

 Grundsätzlich bleiben folgende Probleme beim Verschreiben von 
Cannabis auf Rezept:

- mangelndes Fachwissen der Ärztinnen und Ärzte in puncto 
 Cannabis-Behandlung und Cannabinoide 
- hoher Aufwand für den Arzt, der nur mangelhaft vergütet wird 
- Regressrisiko für die Vertragsärztin bei Kassenpatienten 
- Haftungsrisiko für Mediziner

 Erschwerend kommt auch der Preis für Cannabis hinzu. Vor März 2017
kostete ein Gramm Cannabis in der Apotheke zwischen zwölf und 15 
Euro, inzwischen hat sich dieser Preis verdoppelt. Dieser 
Preisanstieg ist einerseits mit der gestiegenen Nachfrage zu 
erklären, andererseits ergibt er sich nach Auskunft des 
GKV-Spitzenverbandes aus der Arzneimittelpreisverordnung, die dafür 
sorgt, dass Apotheker hohe Zuschläge auf das Produkt erheben.

 Grundsätzlich hat Cannabis als Medizin in Deutschland ein gutes 
Image. Laut einer repräsentativen Umfrage des Institutes Innofact AG 
unter 1.000 Personen sehen drei Viertel der Befragten (74 Prozent) 
die Gesetzesänderung im vergangenen Jahr als positiv. Bei älteren 
Menschen und Frauen ist die Akzeptanz sogar noch höher: 78 Prozent 
der weiblichen Befragten befürworten Cannabis als Medizin, 85 Prozent
der 50-60-jährigen, sowie 79 Prozent der 60-69-jährigen schätzen 
Medizinalhanf positiv ein. Auch das Interesse an Cannabis als Medizin
ist hoch: Knapp jeder Dritte meint, er würde eine Cannabis-Behandlung
ausprobieren, sei aber unsicher, ob seine Krankenkasse die Kosten 
trägt. Und diese Unsicherheit ärgert die Deutschen: Drei Viertel sind
der Meinung, dass die Krankenkasse die Cannabis-Therapie bezahlen 
sollte, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wird.

 Fazit: Die Gesetzesänderung hat einige gute Dinge gebracht, aber 
auch Schwachstellen in der Praxis aufgedeckt. Wie können die 
weiterhin bestehenden Probleme angegangen werden? Die Lösungen müssen
auf unterschiedlichen Ebenen gefunden werden:

 - Für die Ärzteschaft bedarf es Fortbildungen und einer 
verbesserten Vergütung der anfallenden Aufgaben (Beratung zur 
Cannabis-Behandlung, Hilfestellung beim Ausfüllen des 
Kassen-Antrages, Begleiterhebung). Darüber hinaus benötigen sie 
Sicherheit vonseiten der Krankenkassen, um die Regressängste aus der 
Welt zu schaffen. 

 - Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linke 
möchten am liebsten die Krankenkassen zwingen, ihrem 
Versorgungsauftrag in puncto Cannabis als Medizin gerecht zu werden. 
Wir von Leafly.de werden verfolgen, ob der Gesetzgeber tatsächlich 
eingreift. 

 - Die Cannabisagentur muss die Versorgung mit Cannabisblüten 
gewährleisten, damit es bei bestimmten Sorten nicht länger zu 
Lieferschwierigkeiten kommt. 

 - Falls keine Einigung bei den Preisverhandlungen zwischen dem 
Apothekerverband und der GKV zustande kommt, fordert die Linkspartei,
eine schnelle Lösung auf Regierungsebene zu finden.

 Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.leafly.de.

 Über Leafly.de: 

 Das Wissensportal Leafly.de gibt seit 4. Mai 2017 Antworten auf 
die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Einsatz von Cannabis 
als Medizin in Deutschland. Nach der Gesetzesänderung im März 2017 
herrscht bei Patienten, Angehörigen, Ärzten, Apothekern, 
Pflegepersonal und Forschern nach wie vor Unsicherheit durch 
fehlendes Wissen. Bei Leafly.de schreiben Experten und erfahrene 
Autoren rund um die Cannabis im medizinischen Kontext. Damit ist die 
Webseite das einzige Portal in Deutschland, das sich ausschließlich 
mit diesem Thema befasst. Mehr unter www.leafly.de.

Pressekontakt:
Leafly Deutschland GmbH
Sandrina Kömm-Benson
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