# Private Bauherren - Helfer melden, Schwarzarbeit meiden 

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Berlin (ots) -

 In der warmen Jahreszeit wird vielerorts in Eigenarbeit am 
Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Beteiligen sich Helfer 
daran, muss der Bauherr deren Anzahl spätestens eine Woche nach 
Arbeitsbeginn an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 
melden. Auf diese gesetzliche Pflicht hat die BG BAU am 27. Juli 2018
hingewiesen. Der Bauherr sollte außerdem darauf achten, wann die 
Grenze zwischen Gefälligkeitsleistungen und Schwarzarbeit 
überschritten wird, um nicht als "Mittäter" in den Fokus der 
Ermittlungsbehörden zu geraten.

 Mit der rechtzeitigen Meldung an die Berufsgenossenschaft 
vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro. Die Beiträge 
für die Helferversicherung machen derzeit 1,28 Euro (neue 
Bundesländer) sowie 1,45 Euro (alte Bundesländer) pro Helferstunde 
aus. Dafür bietet die BG BAU persönliche Beratungen und einen 
umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel informiert die BG BAU 
darüber, wie schwere Unfälle und Leid bei gefährlichen Arbeiten 
vermieden werden können und welche Schutzkleidung, wie Helme oder 
Sicherheitsschuhe, sinnvoll oder gar erforderlich sind.

 Dass niemand vor Unfällen geschützt ist, zeigt die Statistik. So 
geschehen jedes Jahr in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht
gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Viele Unfälle hinterlassen schwerste 
Folgen, wie Querschnittslähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen und 
die Betroffenen müssen über Jahre hinweg oder sogar lebenslang 
versorgt werden. Manche Unfälle enden sogar tödlich. Neben einer 
umfassenden Betreuung versucht die BG BAU im Falle eines 
Versicherungsfalles die Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln 
wiederherzustellen. Zu den Leistungen der BG BAU zählen zum Beispiel 
die Kostenübernahme bei Arbeits- oder Wegeunfällen, etwa für 
Heilbehandlung und Rehabilitation mit anschließender Hilfe zum 
Wiedereinstieg in den Beruf.

 Alle Helfer, zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte 
und Nachbarn sind grundsätzlich bei der BG BAU versichert, auch wenn 
sie nur vorübergehend tätig sind. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei 
spontanen Handreichungen und sogenannten Gefälligkeitsleistungen. 
Hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Hilfe nicht
als arbeitnehmerähnlich gilt. Bei den Gefälligkeitsleistungen ist in 
jedem Einzelfall die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer 
zu untersuchen. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von 
einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden. Auch das Ausmaß und 
die Gefährlichkeit der Tätigkeit spielen eine Rolle bei der Bewertung
des Versicherungsschutzes. Versichert sind Mithelfende ausnahmsweise 
nicht bei der BG BAU, wenn sämtliche Helfer zusammen nicht länger als
40 Stunden geholfen haben. In solchen Fällen sind sie bei den 
Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.

 Wann ist es Schwarzarbeit? 

 Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo 
Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen 
Hilfeleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Fahrtkosten und 
ein kleines Dankeschön darf der Bauherr dagegen leisten. Nach dem 
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- 
oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet 
werden und die Sozialversicherungsträger sowie das Finanzamt nicht 
über die Einkünfte informiert werden. In solchen Fällen drohen 
Bauherren und gesetzwidrig arbeitenden Helfern empfindliche Bußgelder
- in Extremfällen bis zu 100.000 Euro. Wird Schwarzarbeit 
nachgewiesen, müssen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge 
nachgezahlt werden.

 Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur 
ordnungsgemäße Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt 
wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend 
gemacht werden können. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster@bgbau.de

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/private-bauherren-helfer-melden-schwarzarbeit-meiden
