# Sicher unterwegs von Oktober bis Ostern: Manche Autofahrer riskieren mehr als gedacht 

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Frankfurt (ots) -

 Die Sommerreifen noch drauf, an der vereisten Scheibe schnell ein 
kleines Guckloch freigekratzt - wer so unterwegs ist, kann nicht nur 
eine Bußgeldzahlung, sondern auch den Versicherungsschutz riskieren. 
Die DVAG erläutert, was Autofahrer unbedingt wissen sollten.

 Glätte durch Regen, Schnee oder Eis - das typische Herbst- und 
Winterwetter ist laut Statistischem Bundesamt mit rund 13.000 Fällen 
pro Jahr genauso oft der Grund für Unfälle mit Personenschäden wie 
Trunkenheit am Steuer oder Fehler beim Überholen. Gerade bei 
schwierigen Straßenverhältnissen sollte deshalb besonders auf die 
Verkehrssicherheit des eigenen Fahrzeuges geachtet werden. Beim 
Reifenwechsel gilt die O-bis-O-Regel: Von Oktober bis Ostern mit 
Winterreifen fahren. Der Sicherheitsaspekt kann aber auch noch ganz 
andere Auswirkungen haben: "Mit einem unzureichend verkehrssicheren 
Auto riskiert der Fahrer nicht nur ein Bußgeld, sondern in 
Unfallsituationen möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz", 
geben die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) zu 
bedenken.

 Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen 
regeln was? 

 Laut deutschem Gesetzgeber muss jedes Fahrzeug 
haftpflichtversichert sein. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind
Schäden, die Autofahrer mit ihrem Fahrzeug an einem fremden PKW oder 
gar Personen verursachen, finanziell abgesichert. "Die Kosten für die
Reparatur des Fremdwagens übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung 
sogar bei unüberlegtem Verhalten", unterstreichen die 
Vermögensberater der DVAG. Schäden am eigenen Auto abzusichern, ist 
hingegen jedem selbst überlassen, aber mittlerweile fast ebenso 
selbstverständlich. Möglich ist das mit einer Teil- oder 
Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko schützt etwa beim Diebstahl des
Fahrzeugs und wenn das Auto durch Unwetter oder Feuer beschädigt 
wird. Auch gegen Marderbisse ist der Fahrzeughalter meist 
abgesichert. Wie umfangreich der Versicherungsschutz ausfällt, 
variiert von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es ratsam, sich die 
Leistungen vor Vertragsunterzeichnung genau erklären zu lassen. Die 
Vollkaskoversicherung schützt zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen 
auch vor finanziellen Folgekosten, die durch Eigenverschulden am 
eigenen Auto entstehen. Außerdem springt sie zum Beispiel ein, wenn 
der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht.

 Das sollten Autofahrer jetzt unbedingt beachten 

 Autofahrer müssen grundlegende Regeln der Straßenverkehrsordnung 
einhalten. Die DVAG nennt die wichtigsten Beispiele, wie PKW-Fahrer 
bei schwierigen Wetterverhältnissen eine mögliche Beeinträchtigung 
ihres Versicherungsschutzes vermeiden und sich vor entsprechenden 
Bußgeldern schützen.

 - Winterreifen rechtzeitig aufziehen: Wer bei Reifglätte, Glatteis
 oder Schnee ohne Winterreifen fährt, dem droht ein Bußgeld von 
 mindestens 60 Euro. Wird durch eine falsche Bereifung ein Unfall
 verursacht, kann sich das Bußgeld auf 120 Euro erhöhen. Außerdem
 kann es dem Autofahrer passieren, dass er trotz 
 Vollkaskoversicherung für einen Teil des Schadens am eigenen 
 Wagen selbst aufkommen muss.

 - Für gute Sicht sorgen: Wer bei vereisten Scheiben lediglich ein 
 "Guckloch" an der Frontscheibe freikratzt, sollte nicht nur mit 
 einer Strafzahlung in Höhe von zehn bis 35 Euro rechnen, sondern
 riskiert bei Unfällen ebenfalls den Versicherungsschutz. Von Eis
 befreit müssen der Bereich um die Scheibenwischer, die 
 Seitenscheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und 
 Rückspiegel sein.

 - Abblendlicht einschalten: Wer bei erschwerter Sicht wie etwa 
 durch Nebel, Starkregen oder Schneefall das Licht nicht 
 einschaltet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25 bis 90 Euro. 
 Denn laut Straßenverkehrsordnung gilt wie bei den vorherigen 
 Punkten: Der Fahrer ist für die Verkehrssicherheit seines 
 Fahrzeugs verantwortlich.

 - Schnee vom Autodach entfernen: Bei einer Fahrt mit einem 
 Autodach voller Schnee liegt das Bußgeld bei 25 Euro. Kommt es 
 durch herabrutschenden Schnee zu einem Unfall, kann der 
 Versicherer seine Leistungen kürzen.

 - Kennzeichen muss lesbar sein: Wer mit zugeschneitem oder 
 verdrecktem Kennzeichen unterwegs ist, kann mit fünf Euro zur 
 Kasse gebeten werden.

Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
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Original: http://www.presseportal.de/pm/6340/3142200

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/sicher-unterwegs-von-oktober-bis-ostern-manche-autofahrer-riskieren-mehr-als
