# Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November 

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Coburg (ots) -

 Tipps für den Alltag

 Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, 
der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des 
Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt,
dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man 
zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt 
das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der 
Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie 
die HUK-COBURG mitteilt, die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen. 
Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein 
Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen 
Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem 
günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts 
mehr im Weg.

 Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die 
Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft 
lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim 
Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch 
Vorsicht, nicht immer berücksichtigt ein Portal alle Anbieter. 
Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig 
recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also 
nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht 
zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei 
Direktversicherern.

Pressekontakt:
Frau Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

Original: http://www.presseportal.de/pm/7239/3503504

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/sonderkuendigungsrecht-ermoeglicht-wechsel-nach-30-november
