# Trennung &amp; Scheidung - Kindesunterhalt &amp; Selbstbehalt / "167 Stunden Maloche im Monat und weniger als ein Hartzer." 

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Nürnberg (ots) -

 Der notwendige Eigenbedarf, der "Selbstbehalt", wurde am 1.1.2019 
im Gegensatz zum Kindesunterhalt wieder nicht angehoben. Seit 2015 
bleiben getrenntlebenden und geschiedenen Unterhaltspflichtigen in 
der untersten Einkommensstufe am Monatsende noch 1080 EURO. Das soll 
für Wohnung, Kleidung, Essen sowie Ausgaben für Betreuung und Umgang 
mit den Kindern reichen. "Der Selbstbehalt ist zu niedrig nicht nur 
angesichts der rasant gestiegenen Wohnkosten. Wer dann noch eine 
größere Wohnung braucht, weil er Kinder hat und weiter 
Elternverantwortung trägt, kommt damit nicht klar", kritisiert der 
ISUV-Vorsitzende Klaus Zimmer. Als Fachanwalt für Familienrecht wird 
er täglich mit der Problematik konfrontiert. 

 Was ISUV-Vorsitzende kritisiert, wird von Mitgliedern und in den 
Foren des Verbandes geteilt. Es sind die Pfleger, die gelernten 
Einzelhandelskaufleute, die Krankenschwestern, Schlosser, angestellte
Handwerker, Dienstleistende, die hart malochen, denen am Monatsende 
nicht mehr bleibt als 1080 EURO, die sie selbst behalten dürfen. 
Teilweise wird aber sogar der Selbstbehalt unterschritten. "Mein 
Partner wird auf 500 Euro runtergepfändet,. Wie soll man davon 
leben?" fragt eine Userin. 

 Seit 2015 wurde der Kindesunterhalt viermal angehoben. Von 
Mitgliedern und Usern wird das unisono eingewendet: "Nicht nur für 
Kinder steigen die Lebenshaltungskosten. Der zahlende Elternteil hat 
auch höhere Strom-,Heiz-, Benzin- und Mietkosten zu tragen. Zudem hat
er höhere Fahrtkosten wegen Umgang. Der Selbstbehalt ist 
unrealistisch, er müsste auf 1300 oder gar 1400 EURO angehoben 
werden", fordert ein User. 

 Der notwendige Eigenbedarf besteht aus drei notwendigen 
Komponenten: dem Regelsatz von derzeit 440 EURO, den Wohnkosten 
derzeit 380 EURO und dem Erwerbstätigenbonus von 200 EURO. Der 
Regelsatz ist bei Betroffenen unumstritten. In der Kritik stehen 
übereinstimmend Erwerbstätigenbonus und Wohnkosten. 

 "Der Betrag für Wohnkosten reicht hinten und vorne nicht, Mieten 
sind der Wahnsinn. Den Selbstbehalt muss man jeweils an den 
regionalen Mietspiegel anpassen", fordern Betroffene. In den 
Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht zwar, dass der 
Selbstbehalt zu erhöhen ist, wenn die Wohnkosten höher und nicht 
unangemessen sind. "Nur kein Richter wendet das an", kritisieren 
immer wieder ISUV-Mitglieder und User. ISUV fordert eine angemessene 
Anhebung der Wohnkostenpauschale um 100 EURO. "Wer arbeitet, muss 
auch einigermaßen angemessen wohnen können", stellt Pressesprecher 
Josef Linsler fest. 

 Vieldiskutiert ist der Erwerbstätigenbonus, eine 
Leistungsmotivation für Erwerbstätige weiter arbeiten zu gehen um dem
Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Betroffene kritisieren den 
Bonus als zu niedrig. Zu Recht, denn mit Hartz IV-Leistung, den 
zusätzlichen Vergünstigungen und Einsparungen stellt sich ein 
erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger nicht oder nur geringfügig 
besser als ein nichterwerbstätiger Leistungsempfänger. "Wir fordern 
eine Verdoppelung des Bonus auf 400 EURO. Erwerbstätigkeit muss sich 
lohnen, muss Anreiz und Motivation bieten zu arbeiten und Unterhalt 
zu zahlen. Es gilt der Grundsatz, man muss die Kuh füttern, wenn sie 
Milch geben soll. Da ist die Politik gefordert, ein klares Signal zu 
setzen", fordert der ISUV-Pressesprecher. Ansonsten drohe die Gefahr,
dass "ausgepresste Unterhaltspflichtige" vom bedingungslosen 
Grundeinkommen Gebrauch machten, stellt Linsler in Bezug auf die 
Stimmungslage manch Unterhaltspflichtiger fest. 

 "Erhöht man entsprechend die Wohnkosten und verdoppelt den 
Erwerbstätigenbonus, ergibt sich ein angemessener Selbstbehalt von 
1380 EURO", hebt ISUV-Pressesprecher Linsler hervor. 

 Umgangskosten werden beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt. Nach 
offizieller Lesart seien diese durch das Kindergeld abgedeckt. Das 
lassen Betroffene nicht gelten: "Der Selbstbehalt ist ein Witz. Davon
kann doch niemand vernünftigen Umgang praktizieren. Allein ein 
Kinobesuch kostet ja schon nen 10er Eintritt plus Popcorn, nicht 
eingerechnet die Fahrtkosten, ein Schwimmbadbesuch, ein Buch, ..." 
Die prekäre Situation der Unterhaltspflichtigen ist in einem größeren
sozialen Kontext begründet. Betroffene weisen auch immer wieder 
darauf hin. So schreibt beispielsweise ein Forenuser: "Ich würde 
nicht an den Unterhaltssätzen arbeiten, sondern an den 
Rahmenbedingungen, faire Löhne für alle, von denen man leben kann, 
Mieten, die man zahlen kann." Fakt ist, dass die Löhne und der 
Selbstbehalt seit Jahren mit den erhöhten Wohn- und Energiekosten 
sowie dem höheren Kindesunterhalt nicht mithalten. Dies gilt 
insbesondere für die unteren drei Einkommensgruppen. "Da hat sich die
soziale Situation von Unterhaltspflichtigen erheblich verschlechtert,
insbesondere wenn Unterhalt für mehrere Kinder geleistet werden muss,
gleichzeitig noch Eheschulden abzuzahlen sind, Anwalts- und 
Gerichtskosten anfallen. Der Staat verschärft die Situation 
entscheidend, indem er Unterhaltspflichtige in Steuerklasse I 
einstuft, wie Steuerzahler ohne Kinder", kritisiert Linsler. 
Unterhaltspflichtige kritisieren das "System" als "nicht 
transparent", "unausgewogen" und "ungerecht". "Heiratet der 
Unterhaltspflichtige, kann ihm der Selbstbehalt um 10 Prozent gekürzt
werden. Hat der Unterhaltsberechtigte einen neuen Partner, dann 
ändert sich nichts, weiterhin sind 100 Prozent Kindesunterhalt 
fällig", kritisieren ISUV-Mitglieder und Forenuser. 

 Übereinstimmung herrscht bei Betroffenen darin: "Das ganze System 
des Unterhaltsrechts ist nur darauf ausgelegt, dass der Staat selbst 
möglichst wenig zahlen muss." Das Ziel von notwenigen angemessen 
nachhaltigen Veränderungen wird allgemein bejaht. Ein User fasst es 
so zusammen: "Es muss hier eine grundsätzliche Reform geben, dabei 
muss gemeinsame Betreuung und Finanzierung das oberste Ziel sein, wer
gemeinsame Betreuung oder Finanzierung der Kinder sabotiert, dem 
anderen Elternteil das Kind vorenthält, selber nicht für seinen 
Lebensunterhalt sorgt, muss bestraft werden. Das derzeitige System 
wimmelt vor Fehlanreizen, die Eltern entzweien und Streit befeuern 
statt gemeinsame Elternschaft zu fördern."- Strafen im Familienrecht,
sinnvoll, durchsetzbar, realistisch? - 

 "Die Stimmung ist gereizt, Politik- und Staatsverdrossenheit 
nehmen zu, Unterhaltspflichtige fühlen sich unfair, nicht 
respektvoll, nicht gleichberechtigt behandelt."

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Tel. 0911/55 04 78, - info@isuv.de 
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de 
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell

Original: https://www.presseportal.de/pm/126040/4165115

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/trennung-und-amp-scheidung-kindesunterhalt-und-amp-selbstbehalt-167-stunden
