# Verpackungsgesetz: Recyclingquote wird verfehlt - was soll's? 

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Mainz (ots) -

Zum 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das 
höhere Recyclingquoten vorsieht. Bereits in diesem Jahr steigt die Vorgabe für 
die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen von 36 auf 58,5 Prozent. Ab 2022 
wird die Quote sogar 63 Prozent betragen. Das klingt gut in der Theorie - 
funktioniert bisher aber nicht in der Praxis. Die angestrebte Recyclingquote 
wird in diesem Jahr bei Weitem nicht erreicht werden.

Nicht zu ändern? Von wegen!

Reinhard Schneider macht seinem Ärger darüber Luft

"Es geht bei diesem Thema nachweislich nicht um einen Mangel der technischen 
Machbarkeit, also des Könnens, sondern um einen Mangel des Wollens. Wenn 
funktionierende Technologien zum energieschonenden Recycling bereits existieren 
und über Open Innovation jedem zur Verfügung gestellt werden, gibt es heutzutage
in der Industrie oftmals starke Kräfte, die Veränderungen grundsätzlich 
ablehnen. Das hängt damit zusammen, dass neue Prozesse meistens mit 
Investitionen zusammenhängen, die man lieber so weit wie möglich vor sich 
herschiebt, statt Pionier der Zukunftsthemen zu sein. Dieses Vorsichherschieben 
von Veränderungen schont zwar vorübergehend den Geldbeutel, es rächt sich jedoch
mehrfach, wenn man von Anderen technologisch überholt wird und dann zusätzlich 
in der öffentlichen Meinung klar wird, dass man notwendige Reformen vorsätzlich 
verschleppt hat. Daher bemühen sich die Vertreter dieser Verweigerungshaltung 
nach Leibeskräften gegenüber der Politik und den Medien die vermeintlichen 
technischen Sachzwänge als unausweichlichen Grund für die eigene Zurückhaltung 
zu erklären.

Das läuft beim Thema Plastik Kreislaufwirtschaft in Deutschland nicht anders als
vor einigen Jahren beim Thema E-Mobilität. Die deutliche Verfehlung der im 
Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten ist schon seit bald einem 
Jahr unübersehbar. Der Versuch, dies jetzt als Überraschung darzustellen, um 
eine großzügige Übergangsfrist gewährt zu bekommen, weil man technisch noch 
nicht so weit sei, ist jämmerlich. Hier wird demnächst ähnlich viel Vertrauen 
verspielt, wie es in der Automobilindustrie schmerzlich zu beobachten war. Eine 
Abhilfe wäre es, neue Gesetze ausnahmsweise mal ernst zu nehmen und bei der 
klaren Verfehlung von Mindestzielen nicht wieder beide Augen zuzudrücken. 
Ansonsten muss man sich nicht wundern, dass in Deutschland viele gute Ideen zu 
spät oder gar nicht umgesetzt werden und die jüngere Generation zu Recht die 
Geduld verliert."

Reinhard Schneider, Inhaber Werner & Mertz GmbH Deutscher Umweltpreisträger 2019

Reinhard Schneider hat 2012 zusammen mit Kooperationspartnern wie Der Grüne 
Punkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Recyclat-Initiative ins Leben
gerufen, die sich für die hochwertige Aufbereitung von Altplastik aus dem Gelben
Sack einsetzt und damit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der deutschen 
Recyclingquoten leistet - lange bevor es das Gesetz überhaupt gab.

Kooperationspartner Der Grüne Punkt fordert ebenfalls kein Pardon bei 
Quotenverfehlung

Der Grüne Punkt fordert die Behörden auf, dem "kreativen Wettbewerb" von 
Konkurrenten einen Riegel vorzuschieben. In einem Schreiben warnt DSD-Chef 
Michael Wiener davor, dass andere duale Systeme offenbar planten, den 
zuständigen Stellen anzukündigen, dass eine Verfehlung der Recyclingquoten für 
2019 leider nicht auszuschließen sei, weshalb eine Übergangsfrist nötig wäre.

Wie Wiener schreibt, solle damit um Verständnis geworben werden, weil das 
Verpackungsgesetz schließlich neu und kompliziert sei und das Marktumfeld 
unübersichtlich. Außerdem falle die Sekundärrohstoffverwertung wegen der 
weitgehenden Schließung der Verwertungswege nach Asien unerwartet schwierig und 
defizitär aus. Man erwarte ob dieses herausfordernden Umfeldes eine 
"Übergangsfrist", bis zu der die volle Quotenerreichung nach dem 
Verpackungsgesetz suspendiert werde.

Wiener forderte die Behörden auf, einem solchen Ansinnen eine Absage zu 
erteilen. Sie sollten klarstellen, dass die Quotenvorgaben des 
Verpackungsgesetzes bereits für den Mengenstromnachweis des Jahres 2019 
vollumfänglich gelten und dass Verfehlungen mit den vom Verpackungsgesetz 
vorgesehenen Maßnahmen auch geahndet werden.

Mehr dazu unter: http://ots.de/TLK7PK

Werner & Mertz:

Seit über 150 Jahren ist die Werner & Mertz GmbH am Standort Mainz vertreten und
mit ihren Vertrauensmarken Frosch, emsal und green care Professional als 
innovatives Unternehmen auf dem europäischen Markt bestens etabliert. Das 
Unternehmen arbeitet nach den Prinzipien einer umweltschonenden Wirtschaftsweise
und hat zum Ziel, eine nachhaltige Lebensweise mehrheitsfähig zu machen. Mit der
Initiative Frosch und Projektpartnerschaften bereitet Werner & Mertz 
zukunftsweisenden nachhaltigen Lösungen den Weg und gibt neue Impulse über die 
eigene Branche hinaus. Über die Recyclat-Initiative wurden schon über 315 
Millionen Verpackungen aus Altplastik in den Handel gebracht (Aktuelle Zahlen 
unter www.wir-fuer-recyclat.de). Gelebte Kreislaufwirtschaft zum Schutz von 
Ressourcen und der Umwelt.

Pressekontakt:
Werner & Mertz GmbH, Birgitta Schenz (Unternehmenskommunikation)
Telefon 06131 96420-28, Fax 06131 96420-30, BSchenz@werner-mertz.com

Original-Content von: Werner & Mertz GmbH, übermittelt durch news aktuell

Original: https://www.presseportal.de/pm/75723/4441008

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/verpackungsgesetz-recyclingquote-wird-verfehlt-was-soll-s
