# Vorsicht beim Kauf von iPad Pro: Reinfall mit Apples Flaggschiff 

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Düsseldorf (ots) -

 Achtung iPad-Käufer! Apple hat den Namen seines neuen 
12,9-Zoll-Flaggschiffs trotz zahlreicher Verbesserungen zum Vormodell
nicht geändert. Deshalb droht unaufmerksamen Interessenten bei vielen
Verkäufern ein Reinfall. 

 Auch auf eBay verwirklicht Gravis seine "digitalen Ideen". Dort 
füllte der laut Eigenwerbung "größte deutsche Anbieter" für 
Apple-Produkte die Superbillig-Ecke "WoW" mit einer ganz speziellen 
Offerte: einem iPad-Pro-Tablet, satte 12,9 Zoll groß und ausgerüstet 
mit einem Speicher von noch satteren 256 GB. 

 Für 849 Euro war das laut Beschreibung "größte und 
leistungsstärkste iPad aller Zeiten" zu kaufen. Wer obendrein als 
Zahlungsmethode PayPal wählte, bekam weitere 100 Euro erlassen. 

 Für Fans von Apple ein Schnäppchen. Liegt doch der meist stabile 
Marktpreis für das heiß begehrte Gerät derzeit bei rund 1000 Euro. 
Kein Wunder, dass Dutzende Käufer sofort zuschlugen. 

 Doch was Gravis ihnen auslieferte, war im deutschen Apple-Store 
längst nicht mehr bestellbar: das Vorgängermodell. Erkennbar war das 
vor dem Kauf nur für diejenigen, die ein scharfes Auge auf die 
technischen Daten warfen und um die Unterschiede zum neuen Modell 
wussten. 

 Denn das neue iPad Pro zeichnet sich nicht nur durch einen 
wesentlich schnelleren Chip aus, sondern verfügt auch über eine 
Kamera, die Fotos mit 50 Prozent mehr Megapixeln schießen kann sowie 
ein Display mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz statt 60 Hz. 

 Weil Apple trotz solch gravierender Unterschiede den Namen 
beibehalten hat, kann die Bestellung eines großen iPad Pro derzeit 
zum Risiko werden. So gibt die Pressestelle von Gravis zu, "dass die 
Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist" bei der 
eBay-WoW-Aktion "irritieren kann". 

 Zwar hat Gravis nach Anfrage der Verbraucherzentrale NRW die 
Werbung verändert. Gleichwohl feiert der Shop im Kleingedruckten 
weiterhin das angeblich "leistungsfähigste iPad". 

 Staunen löst auch eine weitere "digitale Gravis-Idee" aus. Der 
Preis des alten Modells schoss nach der WoW-Aktion von 849 Euro auf 
1118,90 Euro: 119,80 Euro mehr als das neue Modell im 
Hersteller-Store von Apple kostete. 

 Doch jeglicher Glaube, dass Gravis hier das derzeit beste iPad 
offerierte, kann für Käufer jederzeit platzen: wenn etwa eine 
Schutzhülle benötigt wird. Amazon beispielsweise bietet Varianten für
eine "2015"- oder "2017"-Version. Verständlich, dass unbedarfte 
Gravis-Käufer spätestens an dieser Stelle dem Apple-Slogan wenig 
abgewinnen können: "iPad. Macht einfach Spaß". 

 Und der kann einem nicht nur bei Gravis vergehen. Die 
Verbraucherzentrale NRW fand viele weitere Händler und 
Privatverkäufer, die das alte Modell kaltschnäuzig mit der 
Superlativ-Reklame anpriesen. Andere mischten Datenblätter beider 
Geräte oder hielten Beschreibungen so spartanisch, dass nicht 
erkennbar war, welche Variante gerade vertickt wurde. 

 Ein besonders cleverer eBay-Verkäufer schrieb bei seinem Vormodell
Reizworte wie "iPad Pro" und "2017" in den Titel. Erst am Ende einer 
langen Liste von Produktdetails erklärte der Anbieter beiläufig, dass
der Wisch-Rechner lediglich "im März 2017 gekauft" worden war. 

 Aufgrund solcher Tricksereien raten die Düsseldorfer 
Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Kauf eines großen iPad Pro. 
Interessenten sollten sich vom Anbieter ausdrücklich bestätigen 
lassen, ob sie das langsamere 2015-Modell oder das fixere 2017er 
geliefert bekommen. 

 Wer erst kürzlich ein iPad Pro geordert hat und sich unsicher ist,
sollte die Datenblätter schleunigst vergleichen. Denn ein Kauf im 
Internet lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, 
viele Händler gewähren sogar 30 Tage Rückgaberecht. 

 Pech kann dagegen haben, wer just bei privaten Anbietern 
zugeschlagen hat. Die nämlich müssen kein Widerrufsrecht einräumen. 
Zu befürchten ist, dass Verkäufer mit ungenauen 
Produkt-Beschreibungen ("Neues iPad-Pro 256 GB") das ganz genau 
wissen.

Pressekontakt:
Georg Tryba, Tel.: 0211/38 09 108
georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw

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Original: http://www.presseportal.de/pm/121716/3706213

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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/vorsicht-beim-kauf-von-ipad-pro-reinfall-mit-apples-flaggschiff
