# Zu wenig: Wie Vermieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen können 

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Neustadt a. d. W. (ots) -

 Der Wohnraum in den deutschen Boom-Regionen ist knapp, die 
Immobilienpreise steigen stetig und der Bau neuer Wohnungen ist oft 
schwierig - zumindest in dicht besiedelten Städten und guten Lagen. 
Viele Vermieter investieren deshalb in Bestandsimmobilien. Die sind 
einerseits häufig stark renovierungsbedürftig, was zu hohen 
Folgeinvestitionen führen kann. Andererseits dürfen die Vermieter in 
den ersten drei Jahren aber nur Renovierungskosten in Höhe von 
maximal 15 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten von der Steuer 
absetzen. Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, die Vereinigte 
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), liefert eine Beispielrechnung und 
empfiehlt eine deutliche Erhöhung dieses absetzbaren Betrags.

 Private Kleinvermieter spielen hierzulande eine bedeutende Rolle. 
Das belegt auch die aktuelle Studie "Wirtschaftsfaktor Immobilien 
2017", die unter anderem im Auftrag von Haus & Grund, dem 
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, 
erstellt wurde. Der Untersuchung zufolge verteilen sich die 
"immobilienbezogenen Wirtschaftsaktivitäten" in Deutschland auf zirka
16 Millionen Selbstnutzer, über 815.000 Unternehmen und rund 3,9 
Millionen private Vermieter. Viele der Letztgenannten investieren in 
Bestandsimmobilien.

 Ältere Immobilie: Oft niedriger Kaufpreis und hohe 
Renovierungskosten

 "Was viele Vermieter nicht ausreichend einkalkulieren: Je älter 
ein Gebäude, desto mehr ist meist auch zu tun und umso höher liegen 
die Renovierungskosten", so Jörg Strötzel, der Vorstandsvorsitzende 
der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Eine klare Sprache sprechen 
dabei die Richtwerte für die Sanierungskosten von Altbauten, die der 
Verband Privater Bauherren (VPB) in jüngster Vergangenheit ermittelt 
hat. So sollte man bei einem Bau aus der Nachkriegszeit 
Sanierungskosten in Höhe von zirka 40 Prozent des Kaufpreises 
veranschlagen. Selbst bei neueren Häusern, etwa zwischen 1980 und 
1990 erbaut, werden häufig nochmal 20 Prozent des Kaufpreises für die
Modernisierung benötigt.

 Nicht einkalkuliert sind dabei die Kosten für eine energetische 
Gebäudesanierung. Die Bundesregierung stellt dafür zwar etliche 
Fördermittel zur Verfügung, dennoch tragen Immobilienbesitzer in der 
Regel viele Kosten für beispielsweise neue Heizsysteme, Hausdämmung 
oder Solaranlagen. Und auch hier gilt: Je älter das Gebäude, umso 
höher sind die Ausgaben.

 Renovierungskosten: Maximal 15 Prozent des Kaufpreises als 
Werbungskosten absetzen

 "Das Problem gerade für Vermieter, die hohe Renovierungskosten für
ihre erworbene Immobilie finanzieren müssen: Lediglich Kosten in Höhe
von maximal 15 Prozent des Kaufpreises lassen sich in den ersten drei
Jahren als Werbungskosten absetzen", sagt der 
VLH-Vorstandsvorsitzende. Entstehen für die Renovierung der Immobilie
höhere Ausgaben, fällt der Werbungskostenvorteil ganz weg. Der 
Vermieter kann dann nur zwei Prozent der Renovierungskosten pro Jahr 
abschreiben. Eine Beispielrechnung:

 Ein Vermieter kauft ein Gebäude aus den 1970ern zum Preis von 
150.000 Euro. Jetzt müssen Bäder und Fußböden modernisiert, Fenster 
und Dach erneuert sowie die Fassade gedämmt werden. Kosten: 80.000 
Euro. Damit belaufen sich die Renovierungskosten für den Vermieter 
auf mehr als 15 Prozent des Kaufpreises. Deshalb kann er die 80.000 
Euro einzig und allein über die Abschreibung geltend machen. Konkret 
bedeutet das: Nur zwei Prozent der Renovierungskosten, nämlich 1.600 
Euro, lassen sich jährlich abschreiben.

 Lägen die Renovierungsausgaben bei maximal 22.500 Euro netto - 
also 15 Prozent des Kaufpreises in Höhe von 150.000 Euro -, könnte 
der Vermieter diese Renovierungskosten komplett als Werbungskosten 
absetzen.

 VLH: Situation für Vermieter sollte verbessert werden

 "Private Vermieter spielen eine tragende Rolle sowohl für die 
Bereitstellung von Wohnraum als auch für die energetische 
Gebäudesanierung", so der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg Strötzel. 
Deshalb sollte die steuerliche Situation für Arbeitnehmer und 
Rentner, die sich ihre vermieteten Immobilien in der Regel hart 
erarbeitet haben, deutlich verbessert werden: "Renovierungskosten in 
Höhe von maximal 40 Prozent des Kaufpreises sollten als 
Werbungskosten für Bestandsimmobilien abgesetzt werden können", 
empfiehlt Strötzel.

 Über die VLH

 Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 
Beratungsstellen ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) 
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem 
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei 
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von 
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen 
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
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Fax: 06321 4901-49
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Quelle: https://madeingermany.shop/de/news/zu-wenig-wie-vermieter-renovierungskosten-von-der-steuer-absetzen-koennen
