# Zwei-Faktor-Authentifizierung ab dem 14.9. / Online Bezahlen wird komplizierter 

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Köln (ots) -

 Online-Einkäufe zu bezahlen soll ab September durch eine 
EU-Richtlinie sicherer und günstiger werden. Diese Regelung wird sich
jedoch auf den Bezahlvorgang auswirken und ihn umständlicher machen. 
Ein Überblick über die neuen Vorgehensweisen bei Online-Bezahlungen.

 Was bedeutet Zwei-Faktor-Authentifizierung?

 Wenn ein Nutzer online einen Einkauf tätigt, soll sichergestellt 
sein, dass diese Person tatsächlich dazu berechtigt ist. Wenn zum 
Beispiel ein Hacker an Anmeldedaten eines Kunden gelangt, kann dieser
über dessen Konto einkaufen. Zumindest dann, wenn nur ein Faktor 
erforderlich ist, um sich als Besitzer eines Kontos auszuweisen, in 
dem Fall die Anmeldedaten, also Nutzername und Passwort.

 Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll genau diesen Fall 
verhindern, indem noch ein zweiter Faktor zur Identität des Nutzers 
vor Bestellung abgefragt wird. Das kann in dem Beispiel eine PIN 
sein, die der Kunde auf sein Handy geschickt bekommt und eingeben 
muss. So hätte es der Hacker wesentlich schwerer, die Kundendaten zu 
missbrauchen, denn er würde auch noch das Handy des Kunden benötigen,
um damit Erfolg zu haben.

 Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet also, dass bei einer 
Online-Bestellung mindestens zwei von drei Faktoren vorliegen müssen,
damit eine Durchführung möglich ist.

 Diese Faktoren können aus etwas bestehen, das nur der rechtmäßige 
Nutzer besitzt (zum Beispiel ein Smartphone), nur der Nutzer weiß 
(zum Beispiel ein Passwort) oder nur der Nutzer selbst ist (zum 
Beispiel biometrische Nachweise wie ein Scan des Fingerabdrucks).

 Die Änderungen

 Bisher melden sich Verbraucher bei Zahlungsdiensten einfach mit 
Ihren Zugangsdaten an, um das Angebot zu nutzen. Durch die nun 
geforderte starke Kundenauthentifizierung müssen sie sich künftig 
durch zusätzliche Faktoren identifizieren.

 Diese können neben dem Passwort oder einer PIN, den Daten der 
Kredit- oder Bankkarte auch Codes sein, die an das Handy gesendet 
werden. Dafür stehen mobile TAN über SMS (mTAN) oder Photo-TAN über 
Smartphone-Apps zur Verfügung. Transaktionsnummern, die per Post 
verschickt werden, sind künftig verboten. Dafür sind moderne 
Funktionen wie die Erkennung des Fingerabdrucks oder bestimmte 
Softwares zur Erkennung der Stimme und des Gesichts hinzugekommen. 
Die Richtlinie ermöglicht zudem Drittanbietern Bezahlvorgänge direkt 
auszulösen. Für Abbuchungen vom Konto muss also nicht mehr der Umweg 
über die Bank gegangen werden. Dazu wird eine neue Schnittstelle zum 
Konto benötigt, die Banken nach einer entsprechenden Registrierung 
zur Verfügung stellen.

 Dieses neue Bezahlverfahren soll eine Alternative zur etablierten 
Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal sein. Der neue Wettbewerb 
zwischen Banken, Online-Händlern und Kreditkarten-Anbietern 
resultiert im besten Falle in einer größeren Benutzerfreundlichkeit.

 Die Änderungen im Detail

 Online-Banking

 Mit der starken Kundenauthentifizierung wird sichergestellt, dass 
keine unbefugte Person Zahlungen mit einem anderen Konto tätigt. Für 
diese zusätzliche Verifizierung kann ein einmaliger Sicherheitscode 
dienen, der beispielsweise als mTAN mittels SMS gesendet wird. Diese 
Überprüfung findet dann je nach Bank entweder bei jedem Zugriff oder 
alle drei Monate statt.

 Auch bei Banking-Apps für das Smartphone reicht es nach der neuen 
Richtlinie nicht mehr aus, die App mit dem Passwort, dem 
Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung zu entsperren. Ebenso greift
die Regelung bei Finanz-Apps von Drittanbietern, über die man mehrere
Konten verwalten kann.

 Per Kreditkarte bezahlen

 Für Online-Einkäufe mit der Kreditkarte muss man in Zukunft mehr 
als die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffern 
angeben. Sicherheitsdienste wie "Verified by Visa" oder "Mastercard 
SecureCode" erfordern bereits jetzt bei Online-Bestellungen eine 
zusätzliche TAN.

 Online-Shopper können die rechtmäßige Bezahlung aber auch mit 
Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung bestätigen. Viele 
Finanzinstitute bieten in ihren Apps schon eine solche 
Identifizierung über biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck an. 
Andere Anbieter müssten bis zum Stichtag nachrüsten. Mit diesen 
Maßnahmen will die EU-Kommission es Betrügern erschweren, gestohlene 
Kreditkarten- und Zugangsdaten zu verwenden.

 Paypal, Paydirect & Co.

 Manche Dienstleister bieten Verfahren an, bei denen man den 
Online-Einkauf ganz ohne sich einzuloggen bezahlt. Paypal verwendet 
"One-Touch" oder Amazon "1-Click". Inwiefern sie die Bestimmungen der
EU-Richtlinie umsetzen, ist noch unklar.

 Diese Ausnahmen könnte es geben

 Einkäufe mit geringem Wert

 Eine mögliche Ausnahme für den zusätzlichen Nachweis ist bei 
kleinen Beträgen unter 30 Euro möglich. Die starke Authentifizierung 
sei erst dann wieder nötig, wenn bereits fünf Einkäufe ohne sie 
getätigt wurden oder wenn der Gesamtbetrag bei über 100 Euro liegt.

 Ausnahmelisten

 Um die Notwendigkeit der ständigen starken Authentifizierung zu 
umgehen, könnten Käufer ihrer Bank ihre favorisieren Online-Shops 
mitteilen. Diese werden dann auf eine Ausnahmeliste sicherer 
Zahlungsempfänger - eine "Whitelist" - gesetzt. Nach einer einmaligen
Authentifizierung läuft der Zahlungsverkehr genau so bequem wir 
vorher ab. Die Banken sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihren 
Kunden dies anzubieten.

 Eine andere Möglichkeit ist die Transaktions-Risiko-Analyse (TRA).
Wenn Banken das Risiko einer Zahlung als gering ansehen, dann kann 
die neue Authentifizierung umgangen werden.

 Kritik an den Ausnahmelisten äußert auch der Handelsverband HDE. 
Er warnt davor, dass es eine Konzentration auf große Shops und 
Plattformen wie Amazon verstärkt. Verbraucher tragen eher die Shops 
ein, in denen sie sowieso häufig einkaufen und würden durch die 
Bedingungen in Zukunft noch häufiger in diesen Shops einkaufen.

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